Rechtliches

Wir sind kein Verein, jeder*r Helfer*in im Einsatz ist als Privatperson zu sehen und versorgt verletzte Menschen unter dem

StGB §323c Unterlassene Hilfeleistung sowie dem
StGB §13 Garantenpflicht

und sind somit durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt.

Unser Material ist nach MPG geprüft und technische Geräte haben TÜV sowie eine STK.

Falls ein einzelner Helfer weitere medizinische Maßnahmen treffen will und ausführt wie (z.b. das Legen eines IV-Zugangs) ist dies mit dem StGB § 34 Rechtfertigender Notstand gedeckt bzw. der Helfer/Helfer*in entscheidet eigenhändig und muss mit den daraus folgenden Konsequenzen eigenständig Rechnung tragen.